Allgemeine Geschäftsbedingungen
Im Folgenden geben wir Ihnen einige Hinweise zu den Wanderungen & Veranstaltungen mit unseren Tieren, welche bei einem Besuch unbedingt zu beachten sind.
Wir bitten um sorgfältiges Lesen & die Beachtung unserer AGBs, um allen einen schönen und sicheren Aufenthalt bei uns und unseren Tieren zu ermöglichen. Nur so ist das Gelingen einer Veranstaltung und das Wohlergehen von Mensch & Tier gewährleistet.
§ 1 Vertragsgrundlagen
Mit dem Besuch bei uns und dem Kontakt mit unseren Tieren, werden von Ihnen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt. Diese Vertragsbedingungen gelten für den Besuch bei den Alpakas vom baurHof, unseren Einrichtungen und auch für den Kontakt mit unseren Tieren während des Trekkings außerhalb unseres Geländes. Für die gesamten Vertrags- und Rechtsbeziehungen, auch zu unseren ausländischen Gästen, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 1.1 Vertragspartner
Vertragspartner ist auf der einen Seite der baurHof als Institution. Wenn Sie alleine oder in privaten Gruppen zu uns kommen, ist jeder Gast unser Vertragspartner. Beauftragte und Verantwortliche von Gruppen handeln als Vertreter der Gruppenmitglieder. Bei Schulklassen, Vereinen, Verbänden, Firmen und ähnlichen Besuchergruppen ist unser Vertragspartner die jeweilige Institution.
§ 1.2 Vertragsverhältnis
Durch den Besuch bei uns kommt ein Benutzungsvertrag zwischen dem Gast und uns zu Stande. Das gesamte Benutzungsverhältnis zwischen Ihnen und uns bestimmt sich in erster Linie nach den im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen, sowie den nachfolgenden Bedingungen und nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei gewerblichen Vertragspartnern haben deren eigene Geschäftsbedingungen für uns keine Gültigkeit und zwar auch dann nicht, wenn Sie uns mitgeteilt wurden und wir diesen nicht widersprochen haben. Wenn wir Minderjährigen den Zugang zu unseren Einrichtungen gewähren, können wir ohne ausdrücklich erklärten Widerspruch des gesetzlichen Vertreters oder Aufsichtspflichtigen von dessen Zustimmung mit dem Besuch bei uns ausgehen. Bei Vorliegen einer solchen Zugangsgewährung wird kein vertragliches oder gesetzliches Beaufsichtigungsverhältnis begründet, insbesondere nicht gemäß § 832 BGB. Entsprechendes gilt auch für Minderjährige in Begleitung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen.
Auf die gesetzliche Haftung der rechtlichen Vertreter oder Aufsichtspersonen, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und die sich hieraus ergebenden Pflichten, wird ausdrücklich hingewiesen. Die Leitung des baurHofs, vertreten durch das Aufsichtspersonal, kann den Abschluss des Benutzungsvertrages bei Gruppen von der Benennung einer verantwortlichen Aufsichtsperson abhängig machen. Die Aufsichtsperson trifft, neben den einzelnen Gruppenmitgliedern, eine selbstständige Pflicht, auf die Einhaltung unserer AGB durch die Gruppenmitglieder hinzuwirken. Rechtsgeschäftliche Erklärungen, insbesondere ein Verweis vom baurHof, können mit rechtlicher Wirkung gegen die einzelnen Gruppenmitglieder an die verantwortlichen Aufsichtspersonen gerichtet werden.
§ 2 Zutritt
§ 2.1 Zutrittsvoraussetzungen
Der Aufenthalt auf unserem Gelände ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung, sowie Personen die eine Veranstaltung gebucht haben erlaubt. Kinder unter 6 Jahren dürfen sich nur in Begleitung Erwachsener auf unseren Weiden und auf dem Betriebselände aufhalten.
§ 2.2 Zutrittsverweigerung & -entzug
Der baurHof ist eine private, gewerbliche Einrichtung, ein allgemeiner Zugangsanspruch besteht nicht. Der Zugang zu unserem Gelände kann daher vor Vertragsabschluss ohne Begründung, insbesondere aber für Personen, bei denen der Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss besteht, verweigert werden. Wenn die begründete Annahme besteht, dass von diesen Personen eine Störung oder Gefährdung der Tiere, anderer Besucher oder unserer Einrichtungen ausgeht oder eine Eigengefährdung zu befürchten ist, können diese auch aus einer laufenden Veranstaltung verwiesen werden.
§ 2.3 Hunde und sonstige Tiere
Das Mitbringen von Hunden und sonstigen Tieren ist auf unserem Betriebsgelände, den Weiden und bei unseren Touren nicht gestattet, da diese sowohl den Ablauf als auch die Sicherheit bei unseren Veranstaltungen stören können.
§ 3 Sicherheit
Die Benutzung unserer Einrichtungen, sowie der Umgang mit unseren Alpakas erfolgt, unbeschadet unserer vertraglichen oder gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht, auf eigene Gefahr. Wir bitten Eltern und Begleitpersonen von Kindergruppen, ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch für alle Schäden Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigenden verursacht werden bzw. durch diese entstehen. Der Besuch unserer Einrichtungen erfolgt nur nach unserer Genehmigung und mit unserer Begleitung.
Die Teilnahme an unseren Wanderungen und sonstigen Erlebnissen mit den Alpakas, sowie der Umgang mit allen Tieren des baurHofs erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und Haftung. Zum Umgang mit Tieren gehört das Risiko von Verletzungen, etwa durch Stürze, Beißen, Treten der Tiere und weiteren unvorhersehbaren Ereignissen. Die Teilnehmer unserer Veranstaltungen haben sich respektvoll gegenüber den Tieren, unserer Einrichtung und den Mitmenschen zu verhalten.
Den Teilnehmern ist bewusst, dass sich auf unserem Betriebsgelände neben den Alpakas auch andere freilaufende Tiere wie Katzen, Hunde, Hühner und weitere befinden können.
Das Besteigen unserer Maschinen und Geräte auf dem Hof und im Stall ist nicht gestattet. Eltern haften für ihre Kinder.
§ 4 Füttern und Streicheln von Tieren
Das Führen und Streicheln unserer Alpakas ist den Besuchern nur im Rahmen einer Führung oder auf einer geführten Tour gestattet. Das Füttern der Tiere darf nur nach vorheriger Erlaubnis und nur mit dem von uns ausgehändigten Futter erfolgen.
§ 5 Wanderungen
Wanderungen im Gelände sind immer auch mit Risiken verbunden. Sie können an den Wanderungen nur teilnehmen, wenn Sie in einer guten körperlichen Verfassung sind.
Es ist festes, geschlossenes Schuhwerk zu tragen. Dies gilt auch in den Sommermonaten. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden aufgrund von ungeeignetem Schuhwerk oder Kleidung.
Die Wanderrouten führen meist über unbefestigte Feldwege und Wiesen. Je nach Witterung kann es rutschige Stellen geben. Wir übernehmen keine Haftung bei Stürzen.
Wir behalten uns das Recht vor, Wanderungen bei sich plötzlich verändernder Wetterlage abzubrechen bzw. zu verkürzen. Nach Möglichkeit versuchen wir die entfallene Wanderzeit durch eine andere Leistung auszugleichen.
Das Mitführen von Regenschirmen ist nicht gestattet. Bitte tragen Sie bei schlechtem Wetter Regenkleidung.
Die Wanderungen finden auch bei Regen statt. Terminverschiebungen von Seiten der Kunden aufgrund der Wetterlage sind nicht möglich. Wir behalten uns das Recht vor bei Starkregen, Gewitter, Stürmen und Temperaturen über 30°C die Touren auch kurzfristig abzusagen. Die wetterbedingte Absage geht in jedem Fall nur von unserer Seite aus. Nach Möglichkeit wird ein Ersatztermin angeboten. Sollte dies nicht möglich sein, werden bereits bezahlte Beträge zurück erstattet.
Bitte kommen Sie pünktlich zu den Wanderungen. Bei privaten Wanderungen reduziert sich die Wanderzeit um die jeweilige Verspätung.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei Verspätungen zu einer gemischten Gruppenwanderung 10 Minuten auf die fehlenden Teilnehmer warten. Danach beginnen wir mit der Wanderung, um den anderen Teilnehmern das gebuchte Erlebnis zu ermöglichen. Verspätete Teilnehmer können – je nach zeitlicher Verspätung – alleine nachkommen und zur Gruppe dazu stoßen. Sollte die Wandergruppe bereits zu weit vom Startpunkt entfernt sein, entfällt für die verspätete Person die Wanderung. Der Preis wird in diesem Fall dennoch in Rechnung gestellt und ist zu bezahlen.
§ 6 Stornierung
Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn können Termine kostenfrei verschoben oder storniert werden. Danach fallen 50 % Stornogebühren an. Bei Absage innerhalb 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn fallen 100% Stornogebühren an. Bei Buchung einer Wanderung mit mehreren Personen fallen Stornokosten von 100% auch für einzelne Personen an, die kurzfristig absagen.
Die verbindlich gebuchte Teilnahme an einer Veranstaltung ist grundsätzlich übertragbar auf einen anderen Gast. Bei Verhinderung kann der Gast eine Ersatzperson schicken. Wird eine Tour seitens des Gastes, aus welchen Gründen auch immer, vorzeitig abgebrochen, wird die angefangene Tour dennoch berechnet.
§ 7 Verlust von Gegenständen
Wir übernehmen keine Haftung für verlorenen gegangene Gegenständen auf unserem Gelände oder während einer Tour.
§ 8 Schadensmeldungen
Sollten Sie ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich und in jedem Fall vor Verlassen bei uns zu melden. Dies gilt auch dann, wenn ein Grund zu der Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte. Unterbleibt diese Schadensanzeige ohne rechtfertigenden Grund, so entfallen jedwede Ansprüche uns gegenüber, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits beruhen.
§ 9 Fotografieren und Filmen
Fotografieren während des Führens eines Tieres ist nicht gestattet. In den Pausen und auf der Weide können gerne Fotos & Selfies gemacht werden.
Wir freuen uns, wenn Sie uns in den Sozialen Medien (@baurhof) entsprechend verlinken und / oder bewerten.
Eine gewerbliche Veröffentlichung oder anderweitige Nutzung in Publikationen und dergleichen bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung.
§ 10 Gutscheine
Gutscheine sind zwei Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich. Das Einlösen der Gutscheine ist grundsätzlich nur bei Vorlage möglich. Bitte geben Sie bei der Buchung Barzahlung an und bringen den Gutschein UNBEDINGT zur Veranstaltung mit.
§ 11 Allgemeines
Die Berichtigung von Irrtümern, Druck und Rechenfehlern bleibt dem baurHof vorbehalten. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Seiten und für alle Rechtsansprüche ist der Sitz des baurHofs. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedienungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Um die Sicherheit von Mensch und Tier zu gewährleisten, behalten wir uns vor, unsere Veranstaltungen bei Gefahr oder höherer Gewalt und sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen zu beenden. Die dabei entfallenen Leistungen werden im Rahmen der Vertragspflicht soweit möglich nach erbracht. Ein finanzieller Ausgleich wird nicht gewährt oder erstattet. Die Buchung und Teilnahme an unseren Touren und Veranstaltungen erfolgt immer unter Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch ohne gesonderte Einwilligung!
Walheim, im Februar 2022